Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteilen vom 7. März 2012 (Az. 2 StR 565/11) die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen die Freisprüche des Ex-Bundestagskandidat der SPD Rainer Pfeffermann verworfen (Pressemitteilung des BGH vom 07. März 2012). Die freisprechenden Urteile des Landgerichts Kassel sind damit rechtskräftig.
Ein problematisches Rechtsverständnis ihrer Rolle als „objektivste Behörde der Welt" offenbart die Staatsanwaltschaft Kassel vertreten durch die Oberstaatsanwältin Boesken, wenn Sie gegenüber der Zeitung HNA „für die beiden Opfer .... den Ausgang des Verfahrens [bedauert]".
